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Welche Untersuchungen sollten beim French Bulldog Deckrüden gemacht worden sein?

Eine verantwortungsvolle Zucht der Französischen Bulldogge umfasst natürlich auch die Auswahl eines geeigneten Deckrüden. Ein wichtiger Hinweis darauf, ob sich ein Rüde für die Zucht eignet, ist die Zuchttauglichkeitsprüfung – kurz auch ZTP genannt.

Bei der Französischen Bulldogge wird bei der ZTP, neben den allgemeinen Untersuchungen, ein besonderes Augenmerk auf rassetypische Krankheiten und Probleme gelegt.
Hierzu gehören Röntgenaufnahmen der Knochen und Gelenke. Insbesondere werden Wirbelsäule, Rute und Kniescheiben auf Fehlstellungen, Veränderungen und ungewöhnliche Abnutzungserscheinungen untersucht.

Französische Bulldogge Deckrüden
Ein French Bulldog Deckrüde sollte über eine Zuchttauglichkeitsprüfung und ein einwandfreie Papiere verfügen.

Hinzu kommen Begutachtungen der Zähne und des Kiefers, der Augen, Atmung und des Wesens, sowie eine Untersuchung des Blutes und des Herzens – im Ruhezustand und unter Belastung.

Für eine erfolgreiche und ohne Einschränkungen bestandene Zuchttauglichkeitsprüfung muss der Französische Bulldoggen Deckrüde frei von Hüftgelenks- und Ellenbogendysplasie, Keilwirbeln, Patellaluxation, Problemen mit Augen, Herz und Atmungsorganen sein.

Unter anderen genetischen Defekten darf der Hund ebenso wenig leiden, wie unter Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers. Zusätzlich muss der Deckrüde auch ein geeignetes Wesen haben, darf weder übermäßige Ängstlichkeit noch Aggression zeigen.

Die Zuchttauglichkeitsprüfung für Französische Bulldoggen bestehen also nur kerngesunde Rüden, die dem Standard der Rasse entsprechen.


Geeigneter Deckrüde ohne Zuchttauglichkeitsprüfung?

Genau genommen gibt es ohne bestandene Zuchttauglichkeitsprüfung keinen offiziellen Titel als Deckrüden. Denn nur Rüden mit Ahnentafel und Papieren können diese Prüfung ablegen.

Deckrüde French Bulldog
Hat der Rüde weder eine ZTP, noch VDH-Papiere oder eine Ahnentafel, können auch die Welpen keine Papiere erhalten.

Wer auf eine lange Ahnentafel und entsprechende Papiere dennoch keinen Wert legt, sollte beim Deckrüden nichtsdestotrotz genauestens auf eine Eignung zur Zucht achten. Zwar kann es dann keine Zuchttauglichkeitsprüfung geben, wohl aber oben genannte Untersuchungen.

Hierfür sollte der Halter des Deckrüden entsprechende fachtierärztliche Bescheinigungen vorlegen können.

Doch Vorsicht: Hat der Rüde weder eine ZTP, noch VDH-Papiere oder eine Ahnentafel, können auch die Welpen keine Papiere erhalten.

Eine verantwortungsvolle und Rasse-erhaltende oder gar -verbessernde Zucht ist offiziell also nur mit den genannten Dokumenten möglich.

Und das ist durchaus sinnvoll. Denn ohne Ahnentafel lassen sich weder Verwandtschaften noch der genaue Verlauf genetischer Erkrankungen nachvollziehen. Bei derart ‚wilden‘ Verpaarungen kann es also trotz perfekter Elterntiere vorkommen, dass unwissentlich Verwandte gekreuzt oder Erbkrankheiten begünstigt werden.


Welche Papiere müssen der Deckrüde und die Hündin aufweisen?

Für eine offizielle und zugelassene Zucht benötigen Deckrüde und Hündin eine bestandene Zuchttauglichkeitsprüfung, Papiere des Verbands für das Deutsche Hundewesen – kurz VDH – und Ahnentafeln.

Nur anhand der Ahnentafeln kann eine Verwandtschaft der Hunde sicher ausgeschlossen werden. Liegen lediglich ZTP und zumindest Registrierpapiere des VDH vor, weisen diese zwar eine Tauglichkeit zur Zucht nach – eine eventuelle Kreuzung innerhalb der Verwandtschaft lässt sich damit jedoch nicht gänzlich vermeiden.


Warum macht es Sinn einen Deckrüden für die Zucht zu verwenden?

Bully Deckrüden
Die Gesundheit und das Aussehen spielen eine zentrale Rolle bei der Auswahl des passenden Deckrüden.

Ein offizieller French Bulldog Deckrüde, der mit Ahnentafel, Papieren des VDH und des Internationalen Klubs für Französische Bulldoggen e.V. – auch als IKFB bekannt – sowie einer Zuchttauglichkeitsprüfung ausgestattet ist, stellt eine erfolgreiche Zucht nicht sicher. Eine derartige Verpaarung garantiert auch keine kerngesunden Nachkommen.

Das Risiko von genetischen Defekten, bestehender Verwandtschaft und vererbten Krankheiten kann damit jedoch deutlich und auf ein Minimum reduziert werden. Denn zum einen ist ein Verfolgen der Abstammung möglich, zum anderen ist die Gesundheit der Elterntiere durch die Zuchttauglichkeitsprüfung nachgewiesen.

Wer verantwortungsvoll züchten und seinen Welpen den besten Start ermöglichen möchte, wird also genauestens auf Zuchttauglichkeit beider Elterntiere und deren mögliche Verwandtschaft achten. Und dies ist nun einmal nur bei French Bulldogs realisierbar, die entsprechende Dokumente aufweisen. Nicht umsonst nehmen viele Züchter der Französischen Bulldogge lange Fahrten auf sich, um den idealen Deckrüden zu finden.


Decktaxe und Co. – Mit welchen Kosten muss für einen Deckrüden gerechnet werden?

Für das geplante Decken durch einen untersuchten und geprüften French Bulldog Rüden wird eine sogenannte Decktaxe fällig. Die Höhe dieser richtet sich nach Abstammung, Farbe, Veranlagung, Zuchttauglichkeitsprüfung und den Erfolgen des Rüden auf Ausstellungen. Hat der Deckrüde bereits gesunden Nachwuchs gezeugt, kann das die Summe ebenfalls erhöhen.

Im Durchschnitt ist mit etwa 300EUR bis 500EUR für einen gesunden, geprüften Deckrüden zu rechnen. Die Preise können jedoch auch deutlich darüber liegen.

Hinzu kommen Anfahrt und gegebenenfalls wiederholte Deckakte, wenn diese nicht bereits in der Taxe enthalten sind.


Fragen an die Besitzer des Deckrüden

deckrüde französische bulldogge gesucht
Mit den richtigen Kriterien ist der perfekte Deckrüde für die Zucht Deiner Franzözischen Bulldoggen gesucht und gefunden.

Damit später weder Verwirrungen noch Streitigkeiten aufkommen, sollte der genaue Umfang aller Leistungen bereits im Vorfeld bekannt sein. Hierfür empfiehlt es sich, dem Halter des Deckrüden schon während des ersten Gesprächs einige Fragen zu stellen.

  • Hat der Deckrüde Papiere?
  • Gibt es eine Mitgliedschaft im Internationalen Klub für Französische Bulldoggen e.V. und im VDH?
  • Liegt eine abgeschlossene Zuchttauglichkeitsprüfung, ohne Einschränkungen, vor?
  • Hat der Rüde bereits gedeckt und mit welchem Ergebnis?
  • Sind in der Decktaxe mehrfache Deckakte während der Läufigkeit eingeschlossen oder wird für diese ebenfalls eine Taxe fällig?
  • Muss die Hündin zum Deckrüden gebracht werden?
  • Wer trägt die Fahrtkosten?

Woran können seriöse Anbieter erkannt werden?

Seriöse Besitzer eines Französische Bulldogge Deckrüden werden Interesse an der zu deckenden Hündin und ihren Haltern zeigen.

Und dementsprechend auch ihrerseits einige Fragen zu Papieren, Untersuchungen und Plänen der Züchter stellen.
Außerdem werden verantwortungsvolle Halter eines Deckrüden alle durchgeführten Untersuchungen, Papiere, den Krankengeschichte und andere wichtige Dokumente offenlegen und Nachfragen dazu willkommen heißen.

Werden weder Fragen gestellt, noch offen beantwortet, sollte also lieber ein anderer Deckrüde gesucht werden.

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Sandra Brendemühl

    Wir sind Besitzer von eine Französische Bulldogge (männlich) und möchten ihn als Deckhund vorweisen lassen. Er ist jetzt 8,5 Monate alt, wiegt 13,8 Kilo, Muskulös und hat ein einwandfreies Gebiss. Wir sind der Meinung das er als Deckhund so einige Kriterien vorweisen kann. Daher möchten wir ihn testen lassen. Bitte wenden Sie sich an mich um weitere Fragen und Informationen zu diesem Thema zu erzielen.
    Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
    Sandra Brendemühl

    1. FranzoesischeBulldogge.de

      Hallo Sandra!

      Ein spannendes Vorhaben:)
      Bitte bedenke, dass die Zuchtzulassungsprüfung frühestens mit 12 Monaten erfolgen kann. Ihr habt also noch reichlich Zeit.
      Der IKFB listet auf, welche Voraussetzungen ein Frenchie erfüllen muss, um für die Prüfung zugelassen zu werden. Dazu gehört zum Beispiel:
      – Ahnentafel
      – Dreimal Formwertnote „vorzüglich“ auf internationalen Ausstellungen
      – Röntgengutachten
      – Herzultraschall
      – DNA-Profil
      – D-Lokus
      – Ausstellung auf min. einer deutschen Jugend, -Zwischen- oder Offenen Klasse.
      Wenn Eure Französische Bulldogge die Zuchtzulassung erhalten hat, würden wir uns freuen, wenn Ihr ihn hier bei uns auf der Seite vorstellen würdet.
      Viele liebe Grüße,
      Vanessa

  2. Erna Höhenberger

    Moin,

    ich habe einen Französische-Bulldogge-Rüden, aktuell 11 Monate alt, freiatmend mit längerem Fang und etwas Rute. Allerdings hat er keine Papiere/Ahnentafel. Muss ich mangels der Papiere/Ahnentafel den Gedanken, ihn als Deckrüde anzubieten, gleich über Bord werfen und kann mir weitere Untersuchungen ersparen oder gibt es doch eine Chance?

    Beste Grüße
    Erna

    1. FranzoesischeBulldogge.de

      Hallo Erna!

      Seriöse Vereine nehmen normalerweise keine Hunde auf, die über keinerlei Ahnentafel/Papiere verfügen. Der Grund: Es ist nichts über die Vorfahren und deren Erkrankungen/Vorgeschichte bekannt. Somit werden die Hunde auch nicht zur Teilnahme an der Zuchtzulassungsprüfung zugelassen.
      Dein Bully-Rüde kann natürlich total fit und gesund sein und gute Gene haben, aber das alles sind nur Vermutungen. Es gibt eine Reihe von Tests (Gentests, Röntgen usw.), welche viel über den Gesundheitszustand des Hundes aussagen können.
      Zudem gibt es natürlich auch immer Menschen, die ihre Hündin gerne decken lassen möchten. Um den Preis zu drücken, sind viele bereit, einen Deckrüden ohne Papiere und selbst ohne Gesundheitsachten zu wählen. Ob dies im Sinne der späteren Welpen ist?
      Am besten, Du kontaktierst einen Verein oder Club für Französische Bulldoggen und machst Dich mit den Voraussetzungen vertraut. Die helfen Dir gerne weiter.
      Liebe Grüße und viel Erfolg,
      Vanessa

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